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Baumschutz für Richter nur zweitrangig
GRÜNE: Kein Verständnis für Oberverwaltungsgericht
Pressemitteilung vom 9. November 2010
Enttäuscht zeigten sich die GRÜNEN vom Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg gegen den Baustopp an der Lürmannstraße. „Der Baum war in der Baugenehmigung ausdrücklich geschützt worden. Er wurde offensichtlich vorsätzlich gefällt. Damit ist die Baugenehmigung aus unserer Sicht hinfällig. Merkwürdig, dass das OVG das anders sieht“, beklagt der umweltpolitische Sprecher der GRÜNEN-Ratsfraktion, Volker Bajus.
Die GRÜNEN werden im zuständigen Ausschuss mit der Verwaltung und den anderen Fraktionen die Urteilsbegründung diskutieren und sehen, welche Spielräume die Stadt gegen die Baumfrevler hat. „Wir werden alle zur Verfügung stehenden und durchsetzbaren Rechtsmittel nutzen“, so Bajus. Immerhin seien nach Information der GRÜNEN die Ersatzpflanzung am gleichen Ort und ein Bußgeld vom Gericht nicht beanstandet worden.
Der konkrete Fall zeige für die GRÜNEN aber einmal mehr, dass die zur Verfügung stehenden Instrumente zum Baumschutz in Osnabrück nicht greifen. Offensichtlich würden Festsetzungen in Bebauungsplänen und Baugenehmigungen nicht ausreichen. "Wir brauchen politische Antworten und keine juristischen Auseinandersetzungen. Für uns ist deswegen eine Baumschutzsatzung auch als klare Ansage für Osnabrück alternativlos", so Bajus abschließend.