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Grüne Termine

  • 23. Mai, Parteisitzung, 19:15, Lagerhalle Raum 204

Stadtratsfraktion Osnabrück

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Schadensersatzansprüche müssen geklärt werden

Grüne fordern Informationen zur Eisengießerei Borgelt

Pressemitteilung vom 26.11.2010

 

Am kommenden Montag wird es aus aktuellem Anlass eine weitere Information im Umweltausschuss durch die Landesregierung zur Eisengießerei Borgelt in Osnabrück geben. Die Oppositionsfraktionen hatten die Landesregierung gebeten, in der Unterrichtung Stellung zu baurechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Eisengießerei zu nehmen. Anwohner des Stadtteils Eversburg hätten unlängst Schadensersatzansprüche wegen Amtspflichtverletzung gegenüber der Stadt Osnabrück geltend gemacht. Ihre Begründung seien Planungsfehler der Stadt, die eine Wohnbebauung in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer emissionsstarken Fabrik gar nicht hätte erlauben dürfen.

 


„Trotz kommunaler Planungshoheit hat das Sozialministerium die Fachaufsicht über die Baubehörde der Stadt Osnabrück. Wir wollen gerne eine Einschätzung durch das Land haben, inwieweit mögliche Schadensersatzansprüche auf Grund einer möglicherweise fehlerhaften Bauleitplanung gerechtfertigt sind“, so die grüne Landtagsabgeordnete Filiz Polat. „Normalerweise hätte auch die Gewerbeaufsicht, die ja eine Landesbehörde ist, in die Planungen eingebunden werden müssen. Derzeit scheint unklar, ob und wie das gewährleistet wurde“, wundert sich Polat.
 
Die Ansprüche der Anwohner würden derzeit von der Stadt Osnabrück geprüft, so die Grünen weiter. Der umweltpolitische Sprecher der grünen Ratsfraktion Volker Bajus erklärte, dass sich das städtische Rechtsamt hierzu mit dem kommunalen Schadensausgleich ins Benehmen setze. „Ob tatsächlich Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann, ist nach jetziger Sachlage noch völlig unklar“, dämpft Bajus die Erwartungen. Es gehe um Bebauungspläne aus den Siebzigern Jahren und einen von 1998. Der zuständige Ausschuss habe inzwischen die weiteren Planungen in der Nachbarschaft der Eisengießerei gestoppt. „Egal, wie die Planungen der Vergangenheit am Ende bewertet werden, zukünftig will man sich keine Versäumnisse vorwerfen lassen. Solange keine abschließende Bewertung durch das Gewerbeaufsichtsamt vorliegt, ruht die Planung. Das ist alternativlos“, erläutert Bajus.
STADTRATSFRAKTION
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