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„Wichtiges Signal gegen Kinderarmut“
GRÜNE: Gericht fordert eigene Regelsätze für Kinder
Pressemitteilung vom 9. Februar 2010
Die Osnabrücker GRÜNEN begrüßen das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen nach dem Sozialgesetzbuch II. „Auch wenn das Gericht nicht über die Höhe der Regelleistungen geurteilt hat, ist klar, dass diese ein menschenwürdiges Existenzminimum sicherstellen müssen", so Michael Hagedorn, Fraktionsvorsitzender der Osnabrücker GRÜNEN. „Die neue Berechnung der Regelsätze muss jetzt in einem transparenten Verfahren schnell, gerecht und praktikabel erfolgen.“
Besonders wichtig an der Gerichtsentscheidung ist, dass nun ein spezifischer, am Bedarf von Kindern orientierter, Regelsatz zu errechnen ist. Dies war eine langjährige Forderung der Grünen und vieler Sozialverbände. "Wenn sich die finanziellen Zuwendungen endlich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Kinder orientieren, ist eine wichtiger Schritt zur Vermeidung von Kinderarmut getan", erklärt Anke Jacobsen, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion.
Sollte es im Rahmen der Neuberechnung zu einer Anhebung der Regelsätze kommen, wird dies aber auch unmittelbar Auswirkungen auf die städtischen Finanzen haben. Zum einen wird sich dann der Kreis der Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch II erweitern und damit auch die Unterkunftskosten erhöhen, die anteilig von den Kommunen bezahlt werden, zum anderen wird damit auch der Kreis der Berechtigten für bestimmte kommunale Leistungen größer. „Der Bund muss dann mit den kommunalen Spitzenverbänden in Verhandlungen treten, um über eine gerechte Verteilung der zusätzlichen Finanzlasten zu beraten", fordert Hagedorn abschließend.