In diesem Jahr wurden in Osnabrück bereits elfmal die zulässigen Grenzwerte für Feinstaub überschritten. Auch die Belastung mit Stickoxiden war an einigen Tagen sehr hoch. Die GRÜNEN wundern sich nun, warum es keine Warnung an die Bürger der Stadt gegeben hat. "Für das Niedersächsische Umweltministerium ist bei einer Feinstaubbelastung von über 100 Mikrogramm die höchste Warnstufe Rot erreicht. Damit sind Gesundheitsbelastungen bei empfindlichen Personen wahrscheinlich und auch bei weniger empfindlichen Personen möglich. Nur leider informiert die Bürger niemand über gefährliche Schadstoffsituationen", kritisieren der Fraktionsvorsitzende Michael Hagedorn und der umweltpolitische Sprecher Volker Bajus.
Für die GRÜNEN sei es völlig unverständlich, warum angesichts von allein vier Tagen in diesem Januar, an denen die Warnstufe Rot erreicht worden sei, weder das Land noch die Stadt darüber informiert habe. Zwar gebe es keine Rechtspflicht zur Information, aber doch eine vorsorgende Verantwortung der Behörden. "Hier werden die Bürger Gesundheitsgefahren ausgesetzt, obwohl die Behörden genau Beschied wissen. Dabei gäbe es zumindest für besonders betroffene Risikogruppen wie Asthmatiker und Herz- / Kreislauferkrankte klare Verhaltensempfehlungen", erläutert Bajus.
Die aktuelle Belastung, die auch dieser Tage wieder weit über den Grenzwerten liegt, sei auch der Wetterlage geschuldet. Wenn kalte Luft über der Stadt steht und wenig Wind herrscht, würden sich die Schadstoffe anreichern. Die grundsätzliche schlechte Luftqualität in Osnabrück verschlimmere sich bei solchen Wetterlagen. Insofern sei es gut, dass Osnabrück 2008 einen Luftreinhalteplan verabschiedet und verschiedene Maßnahme gegen Feinstaub und Stickoxide, darunter die Umweltzone, ergriffen habe. "Wir wollen darüber hinaus, dass der Bürger sich selber schützten kann. Dazu muss er informiert sein. Da das Land nicht handelt, muss es die Stadt tun. Der Umweltdezernent sollte das Gesundheitsamt entsprechend anweisen", fordern die GRÜNEN und kündigen eine entsprechende Beschlussvorlage an. "Sobald an einem Tag 100 Mikrogramm oder an drei aufeinander folgenden Tagen der Grenzwert von 50 Mikrogramm überschritten wurde, sollte gewarnt werden. Bei Glatteis, Großfeuern und Straßensperrungen klappt das ja auch", so Hagedorn und Bajus.