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„Ziel armutsfeste Grundsicherung“
GRÜNE: Gerechtigkeitslücke endlich schließen
Pressemitteilung vom 28. Januar 2009
Die Osnabrücker GRÜNEN sehen sich durch das gestrige Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zum Hartz-IV-Regelsatz für Kinder und Jugendliche bestätigt. „Vor genau einem Jahr hat sich der Rat auf unsere Initiative hin einmütig für eine eigenständige, armutsfeste Grundsicherung für Kinder und Jugendliche ausgesprochen. Das Urteil des BSG wird hoffentlich dazu beitragen, dass der Skandal der Kinderarmut bald beendet werden kann. Allein in Osnabrück müssen 4000 Kinder in ärmlichen Verhältnissen aufwachsen“, kritisieren Michael Hagedorn, Fraktionsvorsitzender, und Anke Jacobsen, sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion.
Nach Ansicht des Bundessozialgerichts sind die Regelsätze für Kinder von Hartz-IV-Empfängern verfassungswidrig. Sie würden sowohl gegenüber ihren Eltern als auch gegenüber den Kindern von Sozialhilfeempfängern benachteiligt, heißt es in dem Urteil. Die Kürzung für Kinder bis 14 Jahre auf 60 Prozent und danach auf 80 Prozent von der Regelleistung für Erwachsene verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, sei vom Gesetzgeber nicht ausreichend begründet und widerspreche damit dem Grundgesetz. „Eine Neuberechnung des Regelsatzes, die sich daran orientiert, wie viel ein Kind wirklich zum Leben braucht, ist der richtige Weg“, so Anke Jacobsen. Denn erst dann werde auch für arme Kinder möglich, was für andere selbstverständlich sei: Sport im Turnverein, Nachhilfeunterricht, Musikunterricht und den Kindergeburtstag feiern. „Wer als Gesetzgeber für „notleidende Banken“ einen Rettungsschirm von 500 Milliarden € spannen kann, sollte auch Geld für eine armutsfeste Grundsicherung für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stellen können“, so die beiden GRÜNEN abschließend.